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   OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13259
OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95 (https://dejure.org/1996,13259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.1996 - 11 Wx 113/95 (https://dejure.org/1996,13259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 1996 - 11 Wx 113/95 (https://dejure.org/1996,13259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde; Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen; Streitwertbemessung; Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG; Bestellung mehrerer Rechtsanwälte bei deckungsgleicher Interessenlage der Streitgenossen; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    3 Z 74/88|KG; 12.11.1987; 16 U 1465/87|BGH; 08.04.1988; V ZR 260/86|BGH; 23.06.1988; III ZR 8/87|BGH; 25.04.1988; II ZR 17/87">NJW-RR 1989, 79 ff.; NZM 2001, 713; OLG Hamburg ZMR 2004, 295 f; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; OLG Köln WE 1995, 23; Staudinger/Wenzel, aaO, § 48 Rdn. 16; Niedenführ/Schulze, aaO, § 48 Rdn. 28) zu ermittelnde Interesse aller Beteiligten und auf das Verhältnis der daraus erwachsenden Kosten zu dem Interesse eines Beteiligten.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03

    Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00) der ermittelte Geschäftswert allerdings nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).

  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 73/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert bei der Anfechtung von Beschlüssen über

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 07.03.2003, 20 W 15/02; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, jeweils m. w. N.; anders jedoch OLG Hamm, NZM 2001, 549, 551; vgl. auch Beschluss des Senats vom 07.03.2003, 20 W 15/02).

  • OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 20 W 490/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Festsetzung des Geschäftswerts bei Anfechtung von

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 9.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rdnr. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 Rdnr. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).

  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich, wobei der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden darf, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je m. w. N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 06.08.2003, 20 W 73/03).
  • LG Konstanz, 13.08.2007 - 62 T 66/07

    Festsetzung des Geschäftswertes

    Der Geschäftswert lässt sich auch nicht auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses beschränken (BayObLG, NZM 2001, 713; OLG Karlsruhe, WuM 1996, 180.).
  • BayObLG, 13.03.1997 - 2Z BR 140/96

    Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten bei vorsorglicher Einlegung der

    Dies rechtfertigt eine Herabsetzung des Geschäftswerts gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG (vgl. BayObLG WE 1993, 170, 171 und 1997, 77; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180).
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